AGRARIUS : 27.06.2017 Ungeprüfter IFRS Konzernabschluss nebst Lagebericht 2016 (2024)

AGRARIUS AG, Bad Homburg v. d. H. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2016

  • Allgemeine Angaben über den Konzern

    Die AGRARIUS AG (nachfolgend auch als AGRARIUS oder Gesellschaft bezeichnet) mit Sitz in 61348 Bad Homburg v. d. H., Deutschland wurde am 15. November 2007 gegründet. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft lautet: 61348 Bad Homburg, Louisenstraße 125. Die Ge- sellschaft ist unter Nummer HRB 10888 im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Homburg eingetragen.

    Gegenstand des Unternehmens ist das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Agrarflächen, einschließlich von landwirtschaftlichen Betrieben und den damit zusammenhängenden Vermögensge- genständen im eigenen Namen, für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens sowie die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Beratungs- und Dienstleistungen im Agrar- sektor gegenüber Dritten sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängender Geschäfte und Maßnahmen zum Zwecke der Gewinnerzielung.

    Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland berechtigt. Sie kann andere Unternehmen aller Art gründen, erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesell- schaft kann Unternehmen leiten und Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittel- bar verwirklichen.

    Die Geschäftstätigkeit der AGRARIUS AG und ihrer Tochtergesellschaften umfasst den o. g. Gegen- stand.

    Die AGRARIUS AG nimmt keinen organisierten Markt i. S. des § 2 Abs. 5 WpHG in Anspruch. Die Aktien der AGRARIUS AG werden im Teilbereich des Freiverkehrs - dem Entry Standard - der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt, demnach handelt es sich bei der Gesellschaft nicht um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB.

    Im Geschäftsjahr 2011 erwarb die Gesellschaft rund 88 % der Anteile an der TOMTIM TOMNATIC SRL, Tomnatic in Rumänien. In den Geschäftsjahren 2012 und 2013 hat die AGRARIUS AG ihre Anteile an dieser Gesellschaft durch Kapitalerhöhung auf eine Beteiligungsquote von rund 99,75 % erhöht.

    Bereits im Jahr 2009 gründete die AGRARIUS AG die APODEMUS AGRAR SRL, Bukarest in Ru- mänien. Zum 31. Dezember 2015 hält die AGRARIUS 100 % der Anteile dieser Gesellschaft.

    Des Weiteren erwarb die AGRARIUS AG in 2009 die Gesellschaft TITUS INVEST SRL mit Sitz in Timisoara, Rumänien mit einem Anteil von 99 %, und die restlichen 1 % über die Tochtergesellschaft APODEMUS AGRAR SRL. Diese Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2013 auf die Tochtergesell- schaft TOMTIM TOMNATIC SRL verschmolzen.

    Im Geschäftsjahr 2014 hat die Tochtergesellschaft TOMTIM TOMNATIC SRL 100 % der Anteile an der JANTOM SRL, Tomnatic, Rumänien erworben. Die Übernahme erfolgt mit Wirkung zum 1. De- zember 2014.

    Ende des Geschäftsjahres 2016 wurde die Ackerlust GmbH in Bad Homburg gegründet. Sie beschäf- tigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von eigenen Produkten unter der Marke Ackerlust.

    Mit Vertrag vom 12. Dezember 2016 hat die Tochtergesellschaft TOMTIM TOMNATIC SRL 100 % der Anteile an der BDKW AGRAR SRL, Tomnatic, Rumänien erworben.

    Mit der Gründung bzw. mit dem Erwerb der Anteile verfolgt die AGRARIUS AG das Ziel, ihr opera- tives Geschäft auf- sowie auszubauen und entsprechend ihrem Unternehmensgegenstand Agrarflächen zu pachten, zu erwerben und zu bewirtschaften.

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  • Grundsätze der Rechnungslegung

    Gegenstand des Konzernabschlusses sind die AGRARIUS AG und deren Tochterunternehmen. Der Konzernabschluss der AGRARIUS AG wurde im Geschäftsjahr 2016 in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Dabei wurden die zum 31. Dezember 2016 anzu- wendenden IFRS beachtet. Die Interpretationen des International Financial Reporting Committee (IF- RIC) wurden ebenfalls angewendet.

    Der Konzernabschluss enthält alle Informationen, die gemäß den von der Europäischen Union (EU) übernommenen IFRS sowie aufgrund der zusätzlichen Anforderungen nach § 315a Abs. 1 HGB erfor- derlich sind. Sofern bestimmte Verlautbarungen vorzeitig angewendet wurden, so wird hierauf geson- dert hingewiesen.

    Neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz und der Kapital- flussrechnung werden die Veränderungen des Eigenkapitals gezeigt. Die Gewinn- und Verlustrech- nung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

    Der Konzernabschluss der AGRARIUS AG vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

    Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen in Euro.

    Die deutsche Konzerngesellschaft sowie die deutsche Tochtergesellschaft führen ihre Bücher und Un- terlagen nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts. Die ausländischen Gesellschaften füh- ren ihre Bücher nach den jeweiligen lokalen Bestimmungen. Deutsches Handelsrecht und rumänische lokale Bestimmungen weichen in wesentlichen Aspekten von den International Financial Reporting Standards (IFRS) ab. Alle notwendigen Anpassungen, die zur Darstellung der Jahresabschlüsse per

    31. Dezember 2016 nach IFRS erforderlich waren, wurden durchgeführt.

    Das Geschäftsjahr der Gesellschaft sowie aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesell- schaften entspricht dem Kalenderjahr.

    Anwendung von neuen und geänderten Standards

    Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine Ausnahme bildet die nachstehend aufgelistete Änderung der Standards, die ab dem 1. Januar 2016 angewandt wurden.

    Im laufenden Geschäftsjahr neu anzuwendende Standards und Interpretationen

    • Der IASB hat im Dezember 2013 das Annual Improvements Projects 2010-2012 verabschiedet. Der Sammel-Änderungsstandard betrifft folgende Standards: IFRS 2 - Definition of 'vesting condi- tion'; IFRS 3 - Accounting for contingent consideration in a business combination; IFRS 8 - Ag- gregation of operating segments; IFRS 8 - Reconciliation of the total of the reportable segments' assets to the entity's assets; IFRS 13 - Short-term receivables and payables; IAS 16/IAS 38 - Re- valuation method-proportionate restatement of accumulated depreciation und IAS 24 - Key man- agement personnel. Sämtliche Änderungen sind ab 1. Juli 2014 verpflichtend und nur prospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsem*nt erfolgte im Dezember 2014. Im Rahmen des EU-Endorsem*nts wurde die verpflichtende Anwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.Februar 2015 beginnen, verschoben. Die Änderungen haben keine wesent- lichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

    • Im Mai 2014 hat das IASB Änderungen zu IAS 16 und IAS 38 veröffentlicht. Mit diesen Änderun- gen stellt das IASB weitere Leitlinien zur Festlegung einer akzeptablen Abschreibungsmethode zur Verfügung. Demnach sind umsatzbasierte Abschreibungsmethoden für Sachanlagen nicht und für immaterielle Vermögenswerte lediglich in bestimmten Ausnahmefällen sachgerecht. Die Änderun- gen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsem*nt erfolgte im Dezember 2015. Die Änderun- gen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

    • Im Juni 2014 hat das IASB Änderungen zu IAS 16 und IAS 41 veröffentlicht. Hieraus ergaben sich Änderungen in der Bilanzierung von fruchttragenden Pflanzen. Die Änderungen sind auf Ge- schäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwen- dung ist zulässig. Das EU-Endorsem*nt erfolgte im November 2015. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

    • Der IASB hat im September 2014 das Annual Improvements Projects 2012 - 2014 verabschiedet. Der Sammel-Änderungsstandard betrifft folgende Standards: IFRS 5 - Held for sale and discontin- ued operations - changes in methods of disposals; IFRS 7 - Transfer Disclosures for Servicing Contracts; IFRS 7 - Applicability of amendments to condensed interim financial statements; IAS 19 - Discount rate: regional market issued; IAS 34 - Disclosure of information elsewhere in the interim report. Sämtliche Änderungen sind ab 01. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsem*nt erfolgte im Dezember 2015. Die Änderun- gen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

    • Im Dezember 2014 hat das IASB Änderungen zu IAS 1 veröffentlicht. Die Änderungen umfassen insbesondere Klarstellungen hinsichtlich der Beurteilung der Wesentlichkeit von Abschlussanga- ben; der Darstellung von zusätzlichen Abschlussposten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrech- nung; der Darstellung des sonstigen Ergebnisses, das auf assoziierte Unternehmen und Gemein- schaftsunternehmen entfällt, die nach der Equity- Methode bilanziert werden; der Struktur von An- hangangaben und der Darstellung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzei- tige Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsem*nt erfolgte im Dezember 2015. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

      Die kürzlich umgesetzten Rechnungslegungsverlautbarungen hatten keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Vorgeschriebene Anhangsangaben wurden so- weit notwendig vorgenommen.

      Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet werden:

      Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.

      Standard

      (voraussichtl.) Anwendungs- pflicht

      EU-

      Endorsem*nt

      Voraussichtl. Auswirkungen auf die Gesell- schaft

      IFRS 15: Revenue from Contracts with Customers

      01.01.2018

      2016

      grundsätzlich von Bedeutung

      IFRS 16: Leases

      01.01.2019

      ausstehend

      grundsätzlich von Bedeutung

      IFRS 9: Financial Instruments

      01.01.2018

      2016

      wird geprüft

      Amendments to IAS 7: Disclosure Initiative

      01.01.2017

      ausstehend

      unwesentlich

      Amendments to IAS 12: Recognition of Deferred Tax Assets for unreal- ized losses

      01.01.2017

      ausstehend

      unwesentlich

      Amendments to IFRS 2: Classifica- tion and Measurement of Share- based Payment Transactions

      01.01.2018

      ausstehend

      unwesentlich

      Amendments to IFRS 4: Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4)

      01.01.2018

      ausstehend

      irrelevant

      Annual Improvements to IFRS Standards 2014-2016 Cycle

      01.01.2017/

      2018

      ausstehend

      wird geprüft

      IFRIC 22: Foreign Currency Transac- tions and Advance Consideration

      01.01.2018

      ausstehend

      unwesentlich

      Amendments to IAS 40: Transfers of Investmenty Property

      01.01.2018

      ausstehend

      irrelevant

      • Im Mai 2014 hat der IASB IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" veröffentlicht. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden abbilden mit dem Betrag, der jener Gegenleistung ent- spricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich er- halten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbind- lichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrach- ten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenle- gung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Um- satzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsem*nt erfolgte in 2016. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss - inbesondere den Ein- bezug der Landwirtschaftsprämien. Die Gesellschaft geht derzeit von Änderungen aus der Ver- schiebung zwischen Umsatzerlösen und sonstige Erträgen sowie zusätzlichen Anhangangaben aus.

    • Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 IFRS 16, Leasingverhältnisse. IFRS 16 schafft die bishe- rige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance- Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungs- modell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu er- fassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 be- ginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn IFRS 15 bereits angewendet wird. Das EU- Endorsem*nt steht derzeit noch aus. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat. Es wird eine Erhöhung der Bilanzsumme sowie Verschiebungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erwartet.

    • Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9, Finanzinstrumente, ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Ver- mögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigen- schaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wert- minderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziel- len Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Ja- nuar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsem*nt erfolgte in 2016. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernab- schluss. Es wird allerdings nicht erwartet, dass die Auswirkungen der Änderungen der Klassifizie- rung und Bewertung von Finanzinstrumenten wesentlich für den Konzernabschluss sind.

    Sofern diese Vorschriften für die AGRARIUS zutreffen, beabsichtigen wir, die Standards, Interpreta- tionen und Ergänzungen in dem Geschäftsjahr in unserem Konzernabschluss zu berücksichtigen, in dem diese gemäß den Vorgaben der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.

  • Grundsätze der Konsolidierung

  • Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

    In den für das Geschäftsjahr 2016 aufgestellten Konzernabschluss sind neben der AGRARIUS AG ein inländisches (i. Vj. null) und vier (i. Vj.: drei) ausländische Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen die AGRARIUS AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt.

    Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode (Neubewertungsmethode) zugrunde. Hierbei werden die Anschaffungskosten des Mutterunternehmens mit dem anteiligen Zeitwert des Eigenkapi- tals des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. An die Stelle der Anschaffungskos- ten treten dabei die Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens, die unter Beachtung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens mit ihren beizulegenden Werten (Fair Values) angesetzt werden. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den vom Mutterunter- nehmen übernommenen Anteil an den beizulegenden Werten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

    Die Erstkonsolidierung erfolgt mit Wirkung von dem Tag an, an dem die AGRARIUS AG direkt oder indirekt in ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Tochtergesellschaft eintritt. Minderheitsgesell- schaftern zustehende Beträge werden in der Konzernbilanz im Eigenkapital getrennt ausgewiesen.

    Die Einbeziehung von Tochterunternehmen endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung nicht mehr gegeben ist.

    Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen

    Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilan- ziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten wi- derspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um die die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, um dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern des Unternehmens zuzuordnen.

    Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge, Zwischengewinne aus dem Verkauf von Anla- gevermögen sowie die zwischen den konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt; im Rahmen von eliminierten Zwischenergebnis- sen wurden latente Steuern in Ansatz gebracht.

    Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens sowie anderer Ereignisse, die zu einer Entkonsolidie- rung führen, werden die bis dahin einbezogenen Vermögenswerte und Schulden sowie ein bestehender Goodwill mit dem Veräußerungserlös verrechnet.

    Alle Tochterunternehmen, die von der AGRARIUS AG direkt oder indirekt beherrscht werden, sind in den Konzernabschluss einbezogen.

    Im Wege der Vollkonsolidierung einbezogene Tochtergesellschaften:

    Firma

    Sitz

    Land

    Gez. Kapital (EUR)

    Anteil an der Beteiligung

    Ackerlust GmbH *

    Wehrheim

    Deutschland

    12.500,00

    100,00 %

    APODEMUS AGRAR SRL

    Timisoara

    Rumänien

    1.000,00

    100,00 %

    TOMTIM TOMNATIC SRL

    Tomantic

    Rumänien

    3.107.654,88

    99,75 %

    JANTOM SRL **

    Tomantic

    Rumänien

    45,17

    99,75 %

    BDKW AGRAR SRL **

    Tomantic

    Rumänien

    44,06

    99,75 %

    *Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2016 mit einem gezeichneten Kapital von EUR 12.500,00 gegründet und seit Gründungszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen.

    **Die Anteile an der JANTOM SRL und BDKW AGRAR SRL werden indirekt über die Tochtergesellschaft TOMTIM TOMNATIC SRL gehalten.

  • Fremdwährungsumrechnung

    Die Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Auslandsgesellschaften werden nach dem Kon- zept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der Tochtergesell- schaften ist die lokale Währung des jeweiligen Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat.

    Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden Vermögenswerte und Schulden, die in Fremdwäh- rung in den Bilanzen der ausländischen Tochtergesellschaften bilanziert werden, zu dem jeweiligen Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Erträge und Aufwendungen erfolgt zu den Jahresdurchschnittskursen. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Bewertung des Eigenkapitals zum historischen Kurs und zum Stichtagskurs ergibt, wird gemäß IAS 21 als erfolgsneutrale Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen.

    Die Umrechnungskurse für Fremdwährungen zum EURO stellen sich wie folgt dar:

    Währung

    Rumänische Lei (Ron)

    2016

    2015

    Stichtagskurs

    4,5390

    4,5240

    Mittelkurs

    4,4904

    4,4454

    Der Betrag der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen beträgt TEUR -10 (i. Vj. TEUR 4).

  • Kapitalflussrechnung

    Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der AGRARIUS AG im Laufe des Be- richtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Tochterunternehmen werden nur die tatsächlichen Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung ge- zeigt. Der liquiditätswirksame Betrag aus dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen wird als Mittelab- fluss/-zufluss aus der Investitionstätigkeit erfasst. Die Summe der Cashflows aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten wird gesondert dargestellt und als Investitionstätigkeit klassifiziert. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungs- strömen aus betrieblicher Tätigkeit, aus dem Investitionsbereich und aus dem Finanzierungsbereich unterschieden.

  • Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

  • Grundzüge der Ertragsrealisierung

    Der AGRARIUS Konzern versteht sich als Produzent landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Investor für landwirtschaftliche Flächen.

    Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und stellen Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen im normalen Geschäftsablauf erzielbar sind. Davon sind Rabatte, Umsatzsteuer und andere im Zusammenhang mit dem Verkauf stehende Steuern abzusetzen.

    Verkauf von Waren und Erzeugnissen

    Der Verkauf von Waren erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnis- sen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dieses tritt in der Regel mit der Lieferung und Übertragung des Eigentums ein.

    Zinserträge

    Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen.

  • Umsatzkosten

    Die Umsatzkosten umfassen die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Berichtsjahr abgesetzten Produkte und Dienstleistungen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten wie Material- und Personalkosten, auch die zurechenbaren Gemeinkosten einschließlich der Abschreibun- gen.

  • Fremdkapitalkosten

    Entsprechend den Regelungen des IAS 23 werden Zinsaufwendungen in der Periode aufwandswirk- sam erfasst, in der sie entstehen.

  • Steuern

    Tatsächliche Ertragsteuern

    Als laufende Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Er- trag ausgewiesen. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde- gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu ver- steuerndes Einkommen erzielt.

    Die laufenden Steuern enthalten auch Steuernachzahlungen und -erstattungen, die vorangegangenen Perioden zuzurechnen sind.

    Latente Steuern

    Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 ("Income Taxes") für sämtliche tem- poräre Differenzen zwischen den steuerbilanziellen Werten von Aktiva und Passiva und den Werten der Konzernbilanz gebildet. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang erfasst, in dem wahr- scheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfä- hige temporäre Differenz verwendet werden kann. Die Beurteilung und Bewertung der aktiven laten- ten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag unter Berücksichtigung aktueller Einschätzungen gemäß IAS

  • und IAS 12.56 erneut überprüft.

    Aktive latente Steuern auf Vorteile aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen werden in dem Umfang aktiviert, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen erzielen kann.

    Die latenten Steuern werden in Übereinstimmung mit IAS 12.47 auf der Basis der Steuersätze ermit- telt, die zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. zukünftig anzuwenden sind. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

    Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, soweit sie Ertragsteuern betreffen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und der Konzern beabsichtigt, den Ausgleich seiner laufenden Steueransprüche und Steuerschulden auf Nettobasis vorzunehmen.

  • Ergebnis je Aktie

    Das Ergebnis je Aktie (EPS - earnings per share) wird in Übereinstimmung mit IAS 33 ermittelt. Das Basisergebnis je Aktie ergibt sich durch Division des den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stamm- aktien. Während einer Periode werden neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, bewertet. Der verwässerte Gewinn je Aktie errech- net sich durch Division den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehenden adjustierten Peri- odenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der Stammaktien mit Verwässerungsef- fekten in Stammaktien ausgegeben würden.

  • Immaterielle Vermögenswerte

    Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erwor- ben werden, werden bei erstmaliger Erfassung gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- und Herstellungskos- ten angesetzt. Sie werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Ver- mögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögens- wertes zuverlässig bestimmt werden können.

    Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die Abschreibungen von abnutzba- ren immateriellen Vermögenswerten erfolgt über eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren.

    Die Abschreibungsmethode und Nutzungsdauern werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine mögliche Wertminderung wird dann geprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte.

    Erworbene Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Laufzeit werden zu Anschaffungs- kosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Dafür wird einmal jährlich ein Werthaltig- keitstest durchgeführt.

    Der aus einem Erwerb von Tochterunternehmen resultierende Geschäfts- und Firmenwert stellt den Überschuss der übertragenen Gegenleistung des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeit- wert der Anteile des Konzerns an den erworbenen Vermögenswerten und den übernommenen Schul- den des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar.

    Dieser wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert und gesondert in der Bi- lanz ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auf Ebene des Geschäftssegments überwacht. Die Überprüfung, ob eine Wertminderung beim Geschäfts- oder Firmenwert vorliegt, wird jährlich vorgenommen.

  • Sachanlagen

    Sachanlagen werden auf Basis der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis ein- schließlich Anschaffungsnebenkosten und nachträglicher Anschaffungskosten sowie den Barwert von Rückbauverpflichtungen. Finanzierungskosten werden nicht angesetzt.

    Abschreibungen werden über die nachfolgenden geschätzten Nutzungsdauern linear berechnet:

    Betriebsausstattung 3 bis 10 Jahre

    Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

    Grundstücke und Gebäude werden nach der Neubewertungsmethode bewertet. Die Neubewertung wird so regelmäßig durchgeführt, dass der Buchwert nicht wesentlich von dem Buchwert abweicht, der sich aus dem beizulegenden Zeitwert an jedem Abschlussstichtag ergäbe. Eine Werterhöhung, die sich aus der Neubewertung von Grundstücken und Gebäude ergibt, wird im sonstigen Ergebnis erfasst und im Posten Neubewertungsrücklage angesammelt. Abschreibungen auf neu bewertete Grundstücke werden erfolgswirksam erfasst. Bei einer späteren Veräußerung oder Stilllegung von neu bewertete Grundstücken und Gebäuden wird der in der Neubewertungsrücklage erfasste und zuordenbare Neu- bewertungsüberschuss direkt in die Gewinnrücklage umgebucht. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit den lokalen Rechnungslegungsvorschriften der Tochterunternehmen; daher werden keine latenten Steuern erfasst.

    Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so werden die Sachanlagen wertgemindert. Sind die Gründe für eine Wertminderung entfallen, so werden entsprechende Zu- schreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenom- men.

    Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Bei der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierende Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwi- schen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Pe- riode wirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

    Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen.

  • Finanzinstrumente

    Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernun- ternehmen Vertragspartei des Finanzinstrumentes ist.

    Finanzielle Vermögenswerte

    Erstmalige Erfassung und Bewertung

    Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung

    als verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Die Gesellschaft legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres.

    Finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Vermögenswerten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet.

    Folgebewertung

    Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Klassifizierung ab:

    • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

      Diese werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes saldiert in der Gewinn-und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst werden.

    • Kredite und Forderungen

      Kredite und Forderungen (einschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sons- tige Forderungen, Bankguthaben etc) werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.

      In der Bilanz enthaltene sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte umfassen sonstige kurzfristige Forderungen. Die Vermögenswerte werden, falls sie mit erkennbaren Risiken be- haftet sind, einzelwertberichtigt. Auf Basis einer konzerneinheitlichen Altersstrukturierung werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

      Liquide Mittel (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgesetzten Anschaffungskosten bewertet. Darin enthalten sind Festgelder, die teilweise als Sicherheiten hinterlegt sind.

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden mit dem Nennbe- trag oder dem am Stichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

    • Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

      Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden diese nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.

    • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

      Nach ihrer erstmaligen Bewertung werden diese in den folgenden Perioden zum beizulegen- den Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinn oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst.

      Wertminderungen bei Finanzinstrumenten

      Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wert- minderung des finanziellen Vermögenswertes oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.

      Liegen bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien Kredite und Forderungen sowie bis zur End- fälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen objektive, substanzielle Anzeichen für eine Wertminderung vor, erfolgt eine Prüfung, ob der Buchwert den Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsmittelflüsse, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst wer- den, übersteigt. Sollte dies der Fall sein, wird eine Wertberichtigung in Höhe der Differenz vorge- nommen. Hinweise auf Wertminderung sind u. a. eine wesentliche Verschlechterung der Bonität, eine

      besondere Vertragsverletzung, die hohe Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder einer anderen Form der finanziellen Restrukturierung des Schuldners oder das Verschwinden eines aktiven Markts.

      Bei Wegfall der Gründe für zuvor vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden entspre- chende Zuschreibungen - nicht jedoch über die Anschaffungskosten hinaus - getätigt.

      Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

      Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermö- genswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundene Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt.

      Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenen Entgelt und aller kumulierten Gewinn oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

      Finanzielle Verbindlichkeiten

      Erstmalige Erfassung und Bewertung

      Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden entweder klassifiziert als finanzielle Ver- bindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der Konzern legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Verbindlichkei- ten mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäfts- jahres.

      Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet; im Fall von Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

      Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und andere Verbindlichkeiten.

      Folgebewertung

      Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab:

    • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten:

      Diese werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes saldiert in der Gewinn-und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst werden.

    • Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten:

    Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

    Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

    Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziel-

    len Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

    Zusammengesetzte Finanzinstrumente

    Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelanleihen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der auszugebenen Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des beizulegenden Zeitwertes ändert.

    Zum Ausgabezeitpunkt wird der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente anhand der für vergleichbare nicht wandelbare Instrumente geltenden Marktverzinsung ermittelt. Dieser Betrag wird als finanzielle Verbindlichkeit auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bis zur Erfüllung bei Wandlung oder Fälligkeit des Instrumentes bilanziert. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapi- talkomponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen.

    Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzin- struments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmali- gen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.

    Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung am Fälligkeitsdatum wird die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umge- bucht, ohne dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren.

  • Vorräte

    Die Bewertung der Vorräte erfolgt jeweils zum niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten einerseits und am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten andererseits. Die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgt auf Basis des first-in-first-out-Verfahrens (Fifo).

  • Biologische Vermögenswerte

    Die Biologischen Vermögenswerte werden bis zum Zeitpunkt der Ernte zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der geschätzten Veräußerungskosten bewertet. Wertänderungen werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

  • Leasingverhältnisse

    Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf der Basis des wirt- schaftlichen Gehaltes der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Lea- singvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf dem

    Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating- Leasingverhältnisse klassifiziert.

    Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer im Rahmen von Operating Leasingverhältnissen auf. Miet- zahlungen aus diesen Operating Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf für den Leasingnehmer.

  • Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

    Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfi- nanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um die Höhe des entsprechenden Wertminderungsaufwands, falls vorhanden, zu bestimmen. Erzielt der Vermögenswert keine Zahlungsmittelzuflüsse, die unabhängig von anderen Vermögenswerten sind, erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert auf Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu der der Vermögenswert ge- hört.

    Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) unter seinem Buchwert, ist dieser auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Der Wertminderungsauf- wand ist sofort ergebniswirksam zu erfassen. Soweit Wertaufholungen nach IAS 36 geboten sind, werden sie ergebniswirksam erfasst.

    Zugeschrieben wird auf den neu festgestellten erzielbaren Betrag. Es ist jedoch höchstens bis zu dem Betrag zuzuschreiben, der sich als Buchwert ergeben würde, wenn zuvor keine Abwertung stattgefun- den hätte.

    Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind zum niedri- geren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.

  • Rückstellungen

    Die sonstigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem Ereignis der Vergangenheit besteht, deren Inanspruchnahme wahrschein- lich ist und wenn die voraussichtliche Höhe des künftigen Mittelabflusses zuverlässig schätzbar ist.

    Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme. Langfristige Rückstellungen werden - sofern der Effekt wesentlich ist - abgezinst.

    Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung not- wendige Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermö- genswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

    Der Konzern gewährt dem Vorstand und den Mitarbeitern aktienkursorientierte Vergütungen mit Aus- gleich durch Eigenkapitalinstrumente. Die Vergütung durch Eigenkapitalinstrumente wird zum Zu- sagezeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der zum Zusagezeitpunkt bestimmte beizu- legende Zeitwert der aktienkursorientierten Vergütungen durch Eigenkapitalinstrumente wird linear über die Sperrperiode bzw. Wartefrist aufwandswirksam und in der Kapitalrücklage erfasst. Dies ge-

    schieht auf der Grundlage der konzerninternen Schätzung der Aktienanzahl, die zu einer Zusatzvergü- tung berechtigen.

    Zu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern seine Schätzungen bzgl. der Anzahl der Eigenkapitalinstru- mente, die unverfallbar werden, zu überprüfen. Die Auswirkungen der Änderungen der ursprünglichen Schätzungen sind, sofern vorhanden, über den verbleibenden Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit er- folgswirksam, mit entsprechender Anpassung der Rücklage für Leistungen an Arbeitnehmer mit Aus- gleich durch Eigenkapitalinstrumente, zu erfassen.

    Die oben genannte Methode wird auf die anteilsbasierten Vergütungen mit einem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente angewendet.

    Der beizulegende Zeitwert wurde mit Hilfe des Black-Scholes-Modells zur Optionspreisermittlung bestimmt. Die Laufzeit wurde basierend auf der bestmöglichen Schätzung des Vorstands entsprechend angesetzt, um den Besonderheiten der Mitarbeiteroptionen, der Nicht-Übertragbarkeit, Ausgabebe- schränkungen und verhaltensbedingten Vergütungen bei der Bewertung gerecht zu werden.

  • Zuwendungen der öffentlichen Hand

    Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.

    Zuwendungen der öffentlichen Hand, die mit einem biologischen Vermögenswert in Verbindung ste- hen, der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich geschätzter Verkaufskosten bewertet wird, sind dann als Ertrag zu erfassen, wenn die Zuwendung einforderbar ist (IAS 41 Tz. 34) oder eine damit verbun- dene Bedingung erfüllt ist (IAS 41 Tz. 35).

  • Vergleichszahlen

    Soweit erforderlich, werden Vergleichszahlen angepasst, um die Vergleichbarkeit mit dem laufenden Jahr aufgrund von Ausweisänderungen wiederherzustellen.

  • Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

    Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualver- bindlichkeiten auswirken. Durch die mit Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könn- ten Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwertes der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen können.

    Ermessensentscheidungen

    Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert in einem be- stimmten Ausmaß Beurteilungen und Schätzungen sowie Annahmen bei der Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung über Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, der Angabe von Eventualver- bindlichkeiten zum Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Im Folgenden werden solche Schätzungen und Annahmen erläutert, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, dass der Buchwert von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten in folgenden Geschäftsjahren an- gepasst werden muss. Die Schätzungen und die zu Grunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Beträge bzw. Entwicklungen können von diesen Schätzungen und An-

    nahmen abweichen. Schätzungen erfordern unter anderem die Ermessensentscheidungen für die Bil- dung von Rückstellungen, Schätzungen der Nutzungsdauern des Anlagevermögens oder die Beurtei- lung der Werthaltigkeit des Anlagevermögens, von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten sowie die Beurteilung der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern. Schätzungen und An- nahmen sind darüber hinaus bei der Bewertung aktienbasierter Vergütungsbestandteile erforderlich, sowie bei der Bestimmung geeigneter Bewertungsverfahren und der in diese Verfahren einfließende Daten, wie z. B. der Volatilität und Zinsen. Anpassungen bezüglich der für die Rechnungslegung rele- vanten Schätzungen werden in der Periode der Anpassung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Weitere zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen, Schätzungen und An- nahmen bestehen im Bereich der Werthaltigkeitstests der Firmenwerte und anderer langfristiger Ver- mögenswerte.

  • Segmentberichterstattung

    Die AGRARIUS AG weist im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 die Segmente Deutschland und Rumänien aus.

    Bei der Segmentberichterstattung wurden die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden angewandt. Es gab keine unterschiedliche Handhabung zwischen den Geschäftsbereichen. Erlöse zwischen den Geschäftsbereichen werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, wie sie auch mit Dritten vereinbart würden. Verwaltungsleistungen werden als Kostenumlage berechnet.

    Der Vorstand der AGRARIUS AG legt als wesentliche Erfolgsgröße für den Geschäftserfolg eines Segments die Umsatzerlöse und das konsolidierte Segmentergebnis vor Finanzierung, Ertragsteuern fest, da diese aus seiner Sicht ausschlaggebend für den Segmenterfolg sind.

    Segmentberichterstattung

    Januar bis Dezember 2016

    Deutschland

    TEUR

    Rumänien

    TEUR

    Konzern

    TEUR

    Außenumsatz

    2

    5.853

    5.855

    Sonstige betriebliche Erträge

    23

    1.701

    1.724

    Bestandsveränderung

    178

    -504

    -326

    Materialaufwand

    -41

    -4.386

    -4.427

    Rohergebnis

    162

    2.664

    2.826

    Personalaufwand

    -431

    -487

    -918

    Sonstige betriebliche Aufwendungen

    -218

    -377

    -595

    EBITDA

    -487

    1.800

    1.313

    Abschreibungen

    -19

    -478

    -497

    EBIT

    -506

    1.322

    816

    Finanzergebnis

    -141

    -120

    -261

    Ertragsteuer

    3

    -2

    1

    Konzernergebnis

    -644

    1.200

    556

    Segmentberichterstattung

    Januar bis Dezember 2015

    Deutschland

    TEUR

    Rumänien

    TEUR

    Konzern

    TEUR

    Außenumsatz

    540

    3.561

    4.101

    Sonstige betriebliche Erträge

    88

    1.477

    1.565

    Bestandsveränderung

    1.104

    1.104

    Materialaufwand

    -104

    -4.416

    -4.520

    Rohergebnis

    524

    1.726

    2.250

    Personalaufwand

    -316

    -466

    -782

    Sonstige betriebliche Aufwendungen

    -235

    -781

    -1.016

    EBITDA

    -27

    479

    452

    Abschreibungen

    -25

    -506

    -531

    EBIT

    -52

    -27

    -79

    Finanzergebnis

    -76

    -150

    -226

    Ertragsteuer

    -6

    -6

    Konzernergebnis

    -128

    -183

    -311

    Zum Zwecke der Überwachung der Ertragskraft und der Verteilung von Ressourcen zwischen den Segmenten, beobachtet der Vorstand die materiellen, immateriellen und finanziellen Vermögenswerte, die dem einzelnen Segment zugeordnet sind. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde den berichts- pflichtigen Segmenten zugeordnet.

    31.12.2016

    TEUR

    31.12.2015

    TEUR

    Vermögenswerte

    685

    182

    Segment Deutschland

    Segment Rumänien

    9.228

    7.693

    Summe Segmentvermögen

    9.913

    7.875

    Summe konsolidierte Vermögenswerte

    9.913

    7.875

    Schulden

    2.351

    2.328

    Segment Deutschland

    Segment Rumänien

    3.666

    2.256

    Summe Segmentschulden

    6.017

    4.584

    Summe konsolidierte Schulden

    6.017

    4.584

    Abschreibungen

    Investitionen

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Segement Deutschland

    Segement Rumänien

    19

    478

    25

    505

    47

    889

    132

    1.310

    Gesamt

    497

    530

    936

    1.442

  • Erworbene Tochterunternehmen

    Mit Vertrag zum 12. Dezember 2016 hat die Tochtergesellschaft TOMTIM 100 % der Anteile an der BDKW AGRAR SLR erworben. Wirtschaftlicher Eigentumsübergang erfolgte mit Handelsregisterein- tragung Ende Dezember 2016, so dass als Erstkonsolidierungszeitpunkt der 31. Dezember 2016 her- angezogen wurde. Die Gesellschaft wurde mit dem Ziel erworben, die Pachtflächen weiter auszubau- en. Der erworbene Kapitalanteil aus Konzernsicht beläuft sich auf 99,75 %.

    Die übertragene Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln betrug insgesamt RON 200 (EUR 44,00). Wesentliche Kosten im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses sind für den Konzern nicht entstanden.

    Nachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schul- den zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:

    TEUR

    Sachanlagen

    683

    Vorräte

    49

    übrige Forderungen

    207

    Zahlungsmittel

    11

    Schulden

    -950

    Identifizierbares Nettovermögen

    Das Vermögen entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Die nicht beherrschenden Anteile (0,25 %) wurden zum Erwerbszeitpunkt in Höhe des beizulegenden Wertes von TEUR 1 bilanziert.

    Der Nettozufluss von Zahlungsmittel aus dem Erwerb beläuft sich auf TEUR 11 und ergibt sich aus der Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln von TEUR 0 abzüglich der erworbenen Zahlungsmit- tel von TEUR 11.

    Die Angaben zu Konzernumsatz und Konzernjahresüberschuss unter der Prämisse, dass der Unter- nehmenszusammenschluss zum 1. Januar 2016 erfolgt wäre, sind nur bedingt zu ermitteln, da die übernommene Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 bereits einen Großteil ihres gesamten Geschäftes mit Konzernunternehmen getätigt hat. Entsprechend würden Konzernumsatz und Konzernaufwand in jeweils gleicher Höhe geringer ausfallen. Die Abschreibungen des erworbenen Sachanlagevermögens auf Basis der beizulegenden Zeitwerte, die bei der erstmaligen Bilanzierung des Unternehmenszu- sammenschlusses ermittelt wurden, würden das Konzernergebnis um zusätzlich ca. TEUR 20 belasten. Der Konzernjahresüberschuss wäre insgesamt um ca TEUR 60 niedriger ausgefallen.

    Gemäß der Einschätzung der Geschäftsführung des Konzerns lassen diese "Pro forma"-Angaben eine ungefähre Beurteilung der Ertragskraft des gesamten Konzerns auf Jahresbasis zu und stellen einen Vergleichsmaßstab für künftige Perioden dar.

  • Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

  • Umsatzerlöse

    In Rumänien wurden Nettoumsatzerlöse vorwiegend durch Agrarprodukte von TEUR 5.853 erzielt (Vj. TEUR 3.561) sowie in Deutschland von TEUR 2 (Vj. TEUR 540).

    Die Gruppe hatte zwei Kunden, mit denen mehr als 10 % des Konzernumsatzes erwirtschaftet wurde. Von den Gesamtumsätzen entfallen ungefähr 60 % auf diese beiden Kunden.

  • Herstellkosten

    Die Herstellkosten (Cost of Sales) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe TEUR 2.620 (Vj. TEUR 2.783) und bezogene Leistungen TEUR 455 (Vj. TEUR 460). Im Geschäftsjahr wurden TEUR 326 als Bestandserhöhung (i. Vj. TEUR 1.104) in den Herstellkosten berücksichtigt.

  • Vertriebskosten

    Unter den Vertriebskosten werden Werbe- und Repräsentationsaufwendungen erfasst.

  • Verwaltungskosten und allgemeine Kosten

    Zu den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zählen die Kosten des im Verwaltungsbereich tätigen Personals. Darüber hinaus werden hier Rechts- und Beratungskosten, Raummiete und sonstige Be- triebsaufwendungen erfasst.

  • Zusätzliche Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

    Personalkosten

    Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug:

    2016

    2015

    VERWALTUNG

    5

    4

    TOMTIM / JANTOM

    27

    24

    BKDW

    1

    Gesamt

    33

    28

    Der Personalaufwand einschließlich Sozialabgaben beläuft sich auf TEUR 918 (Vj. TEUR 782).

    Abschreibungen

    Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betragen TEUR 497 (Vor- jahr: TEUR 530)

  • Zinserträge, ähnliche Erträge und Zinsaufwendungen

    In diesen Posten werden Zinsen aus Kontokorrent- und Darlehenskonten ausgewiesen.

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Zinserträge

    Kurserträge

    182

    139

    übriges

    1

    7

    Zinserträge

    183

    146

    Zinsaufwendungen

    243

    165

    Zinsaufwendungen aus Leasing

    1

    Kursaufwendungen

    199

    207

    Zinsaufwendungen

    443

    372

  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

    Die Ertragsteuern für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 setzen sich wie folgt zusammen:

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Ertragsteuern laufendes Jahr latente Steuern

    -2

    3

    -1

    -6

    Gesamt

    1

    -7

    Ein Ansatz aktiver Steuerlatenzen aus Verlustvorträgen wurde bei den Konzerngesellschaften nicht vorgenommen, da nach IAS 12.24 nicht mit der geforderten Wahrscheinlichkeit eine Verrechnung dieser Verluste mit zukünftigen Gewinnen erwartet werden kann bzw. eine Verrechnung mit passiven Steuerlatenzen gegeben ist.

    Die latenten Ertragsteuern setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Aktive latente Steuern:

    Vorräte

    3

    6

    Gesamt

    3

    6

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Passive latente Steuern:

    Eigenkapitalkomponente Wandelanleih

    -20

    6

    Gesamt

    -20

    6

    Die latenten Steuern aufgrund des erstmaligen Ansatzes der Eigenkapitalkomponente der Wandelan- leihe wurden direkt im Eigenkapital erfasst.

    Auf weitere Bilanzposten bezogene Unterschiede sind unwesentlich und werden deshalb nicht ange- setzt.

    Für die Überleitung des rechnerischen Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand ist der gewichtete durchschnittliche Steuersatz der einbezogenen Konzerngesellschaften heranzuziehen. Da die gesamte operative Tätigkeit in Rumänien stattfindet, wurde aus Vereinfachungsgründen aus- schließlich der für Rumänien maßgebliche Steuersatz herangezogen.

    Die latenten Steuern sind nach der Verbindlichkeitsmethode gemäß IAS 12 berechnet worden. Für Rumänien wurde im Jahr 2016 der Ertragssteuersatz von 16 % (Vorjahr 16 %) angewandt.

    Die folgende Übersicht beinhaltet eine Abstimmung zwischen dem Steueraufwand, der sich rechne- risch bei Anwendung der rumänischen Steuersätze ergibt und dem Steueraufwand in den vorliegenden Jahresabschlüssen:

    01.01. - 31.12.2016

    EUR

    01.01. - 31.12.2015

    EUR

    Ergebnis vor Ertragsteuern

    555

    -305

    Anzuwendender Steuersatz

    16%

    16%

    Erwarteter Steueraufwand

    89

    -49

    Nicht abzugsfähiger Aufwand/nicht

    steuerbarer Ertrag

    -167

    -20

    Sonstige Abweichungen (Veränderung

    Verlustvorträge)

    80

    70

    Ansatz aktiver latenter Steuern

    -3

    6

    Summe Steueraufwand

    -1

    7

    Effektive Steuerrate

    -0,2%

    -2,4%

  • Ergebnis je Aktie

    Das Ergebnis je Aktie entspricht dem Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten und dem Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten, die jeweils den Stammaktionären der AGRARIUS AG zugerechnet werden können, bzw. dem Gewinn (nach Steuern), dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Aktien.

    Die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf den folgenden Daten:

    2016

    2015

    Ergebnis in TEUR

    553

    -311

    Basis für das unverwässerte Ergebnis je Aktie

    Anzahl der Aktien in Tstück (nach Herabsetzung

    851

    851

    Gewichteter Durchschnitt der Anzahl von Stammaktien

    für das unverwässerte Ergebnis je Aktie

    851

    851

    Gewichteter Durchschnitt der Anzahl von Stammaktien

    für das verwässerte Ergebnis je Aktie

    936

    924

    Ermittlung Ergebnis je Aktie in EUR

    Ergebnis je Aktie unverwässert (in EUR)

    0,6502

    -0,3659

    Ergebnis je Aktie verwässert (in EUR)

    0,5911

    -0,3371

  • Angaben zur Konzernbilanz

  • Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögenswerte

    Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Geschäfts- oder Firmenwert

    10

    1.212

    3

    1.212

    Gesamt

    1.222

    1.215

    Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Bei den ausgewiesenen Konzessio- nen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten handelt es sich hauptsächlich um Verkaufs- rechte auf Ackerflächen in Rumänien.

    Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich in Folge des Erwerbs der Anteile an der TOMTIM TOM- NATIC SRL.

    Firmenwerte sind gemäß IAS 36 "Wertminderungen von Vermögenswerten" mindestens einmal jähr- lich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, in dem ein Impairment-Test durchgeführt wird. Dabei wird der Buchwert einer Zahlungsmittel generierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) mit dem er- zielbaren Betrag (Recoverable Amount) verglichen. Der Recoverable Amount der CGU ist der höherer der beiden Werte aus beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.

    Die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns, auf der die Geschäfts- und Firmenwerte für interne Ma- nagementzwecke überwacht werden, entspricht grundsätzlich der Ebene der Geschäftssegmente im Sinne des IFRS 8. Insofern wird der Geschäfts- und Firmenwert den Geschäftssegmenten Deutschland und Rumänien zugeordnet. Im Segment Rumänien überwacht das Management den Geschäfts- und Firmenwert differenziert auf Ebene der einzelnen Gesellschaft als Zahlungsmittel generierende Ein- heit. Der erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert (Value in Use) und wurde als Barwert zu- künftiger Cashflows ermittelt.

    Der Ermittlung der Cashflows wurde eine Mehrjahresplanung der in den Konsolidierungskreis einbe- zogenen Unternehmen zugrunde gelegt. Der konkrete Planungszeitraum beträgt fünf Jahre. Die Pla- nungen beruhen auf Erfahrungen in der Vergangenheit sowie auf Erwartungen über die zukünftige Segment- und Marktentwicklung.

    Der Diskontierungssatz nach Steuern wurde auf Basis von Marktdaten ermittelt und beträgt für die Geschäfts- und Firmenwert zugrundeliegende CGU 6,9 %. Die Terminal Growth Rate beträgt 1,0 % (im Vorjahr 1,5 %).

    Für die definierte CGU hat sich im Rahmen des Impairment Tests kein Wertberichtigungsbedarf erge- ben. Eine Modifikation der Grundannahmen hinsichtlich der Erhöhung des Diskontierungssatzes um 1,0 Prozentpunkte würde keine Wertberichtigung nach sich ziehen.

    Die Entwicklung der einzelnen Posten des immateriellen Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ist dem nachfolgenden Anlagespiegel zu entnehmen.

    Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

    TEUR

    Geschäfts- und Firmenwert TEUR

    Summe TEUR

    Anschaffungs- und Herstellungskosten

    01. Jan 16 Zugänge Abgänge

    Fremdwährungseffekte

    46

    9

    -3

    1.212

    1.258

    9

    -3

    31. Dez 16

    52

    1.212

    1.264

    Abschreibungen und Wertminderungen

    01. Jan 16 Abschreibungen Wertminderungen

    Abgänge

    Fremdwährungseffekte

    43

    2

    -3

    43

    2

    -3

    31. Dez 16

    42

    42

    Buchwert 31. Dez 16

    10

    1.212

    1.222

  • Sachanlagevermögen

    Die Buchwerte des Sachanlagevermögens setzen sich wie folgt zusammen.

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Grundstücke, Gebäude

    1.610

    839

    Technische Anlagen und Maschinen

    1.934

    1.794

    Betriebs- u. Geschäftsausstattung

    138

    98

    Anlagen im Bau

    35

    21

    3.717

    2.752

    Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ist dem nachfolgenden Anlagespiegel zu entnehmen.

    TEUR

    Grundstücke, grundstücks- gleiche Recht und Bauten, ein- schließlich der

    Bauten auf fremden

    Grundstücken

    Technische Anlagen und Maschinen

    Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung

    Anlagen in Bau

    Summe

    Anschaffungs- und Herstellungskosten

    01. Jan 16 Zugang

    Konsolidierungskreis

    Zugänge Abgänge

    Fremdwährungseffekte

    979

    3.403

    208

    21

    4.611

    734

    11

    745

    283

    541

    89

    14

    927

    -83

    -224

    -103

    -410

    -4

    -13

    -1

    -18

    31. Dez 16

    1.909

    3.718

    193

    35

    5.855

    Abschreibungen und Wertminderungen

    01. Jan 16

    Zugang Konsolidierungskreis Abschreibungen

    Abgänge

    Fremdwährungseffekte

    140

    1.609

    110

    1.859

    51

    11

    62

    113

    361

    21

    495

    -3

    -190

    -76

    -269

    -2

    -7

    -9

    31. Dez 16

    299

    1.784

    55

    2.138

    Buchwert 31.Dez 16

    1.610

    1.934

    138

    35

    3.717

    Die Grundstücke und Gebäude des Konzerns sind mit ihren Neubewertungsbeträgen angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Neubewertung abzüglich nachfolgender kumulierter planmäßiger Abschreibungen und nachfolgender kumulierter Wertmindungsaufwendungen entspre- chen. Die Bewertungen zu beizulegenden Zeitwert der Grundstücke und Gebäude erfolgte zum 31. Dezember 2014 durch einen unabhängigen Gutachter in Rumänien, die dem Konzern nicht nachste- hen.

    Wären Grundstücke und Gebäude auf Anschaffungskostenbasis bewertet worden, würden sich die fortgeführten Anschaffungskosten auf ca. TEUR 687 (Vj. TEUR 550) belaufen.

  • Umlaufvermögen

  • Vorräte

    Die Vorräte in Höhe von TEUR 2.674 (Vj. TEUR 2.378) betreffen zum größten Teil biologische Ver- mögenswerte. Es handelt sich überwiegend um die bereits getätigten Aussaaten und die wachsende Bepflanzung (TEUR 1.942; Vj. TEUR 2.101). Das Feldinventar des Vorjahres wurde vollständig ge- erntet und die Felder im Berichtsjahr neu bestellt.

    Die restlichen Vorräte beinhalten hauptsächlich Betriebsmittel (Düngemittel, Treibstoff, Ersatzteile, Saatgut) von insgesamt TEUR 751 (Vj. TEUR 276).

    Für die Anbauflächen wurden ergebniswirksam erfasste öffentliche Zuwendungen in Höhe von TEUR 1.170 (Vj. TEUR 833) gewährt, für die zum Bilanzstichtag die Anforderungen erfüllt waren.

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    Die (Netto)-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen im Geschäftsjahr TEUR 190 (Vj. TEUR 176).

    Zum 31. Dezember 2016 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nettobetrag von TEUR 68 (Vorjahr: TEUR 68) der TOMTIM TOMNATIC SRL wertgemindert. Diese resultieren vollständig bereits aus Vorjahren.

    Die Analyse der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2016 stellt sich wie folgt dar:

    Überfällige Forderungen

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Nicht überfällig oder bis max 30 Tage; nicht wertgemindert

    142

    69

    Überfällig bis max. 60 Tage; nicht wertgemindert

    22

    16

    Überfällig bis max. 90 Tage; nicht wertgemindert

    18

    16

    Überfällig über 90 Tage; nicht wertgemindert

    8

    75

    190

    176

    Zu Ausführungen zum Ausfallrisiko wird auf 10.4 verwiesen.

  • Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

    Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Forderungen Zuschüsse

    1.044

    695

    Forderungen aus Umsatzsteuern

    59

    32

    Forderungen aus Ertragssteuern

    4

    6

    Sonstige Forderungen

    167

    226

    1.274

    959

    Der Buchwert der sonstigen Vermögenswerte entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Wertminde- rungen waren nicht notwendig.

    Zu Ausführungen zum Ausfallrisiko wird auf 10.4 verwiesen.

  • Liquide Mittel

    Der Posten Liquide Mittel beinhaltet Bargeld und kurzfristige Einlagen, mit einer ursprünglichen Fäl- ligkeit von drei Monaten oder weniger. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht ihrem beizu- legenden Zeitwert.

  • Eigenkapital

  • Gezeichnetes Kapital

    Grundkapital

    Das Grundkapital der Gesellschaft ist in voller Höhe eingezahlt und beträgt somit zum Bilanzstichtag EUR 851.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 851.000,00 Aktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

    Die Hauptversammlung vom 30. August 2016 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 8.510.000,00, eingeteilt in 8.510.000 Stückaktien, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 AktG) von EUR 8.510.000,00 um EUR 7.659.000,00 auf EUR 851.000,00 herabzusetzen. Die Aktien wurden im Verhältnis 10 zu 1 zusammengelegt.

    Der Herabsetzungsbetrag wurde in Höhe von EUR 2.370.627,24 zum Zwecke des Ausgleichs von Wertverlusten und in Höhe von EUR 5.288.372,76 zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwendet.

    Hinsichtlich der Überleitung der sich im Umlauf befindlichen Aktien vom Periodenbeginn bis 31. Dezember 2016 verweisen wir auf die Angaben in der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

    Die Gesellschaft verfügt nur über eine Klasse von Aktien. Diese gewährleisten keinen festen Gewinn- anspruch. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den An- teil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft ge- haltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den

    §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

    Hinsichtlich der mit der Ausgabe von Aktien direkt verbundenen Kosten sind diese gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen, sondern unmittelbar vom zugegangenen Eigenkapital zu kürzen.

    Genehmigtes Kapital

    Der Vorstand ist durch Satzung vom 30. August 2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29. Au- gust 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 4.025.800,00 gegen Bar- und /oder Sach- einlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wer- den kann (Genehmigtes Kapital 2013).

    Bedingtes Kapital

    Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. August 2011 um bis zu EUR 399.500,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/II). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011.

    Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 um bis zu EUR 106.160,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2012.

    Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 um bis zu EUR 3.020.640,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/II). Das bedingte Kapital dient der Gewäh- rung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 bis zum 18. Juni 2017 ge- währt werden.

    Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 um bis zu EUR 200.000,00 bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2015/I). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoption.

    Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2016 um bis zu EUR 85.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen.

  • Kapitalrücklage

    In der Kapitalrücklage werden u. a. Agiobeträge bei der Ausgabe der neuen Aktien eingestellt. Wir verweisen auf die Angaben in der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

  • Sonstige Rücklagen

    Wir verweisen auf die Angaben in der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Neubewertungsrücklage

    Rücklage aus Wandelanleihen

    484

    51

    484

    535

    485

  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

    Die AGRARIUS AG hat mit den Beschlüssen der Hauptversammlungen vom 30. Juli 2010, 11. Au- gust 2011 und 19. Juni 2012 und den Beschlüssen des Aufsichtsrates die Voraussetzungen für ein Ak- tionsoptionsprogramm geschaffen (SOP). Das SOP hat eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren. Die übertragbaren Optionsrechte können nach Ablauf einer Sperrfrist / Wartefrist von 4 Jahren frühestens ausgeübt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der dann gültige Aktienkurs 125 % des Basispreises von EUR 1 pro Aktie beträgt.

    Durch Beschluss der Hauptversammlung und Aufsichtsrat vom 7. Juli 2015 wurde die Voraussetzung für ein weiteres Aktionsoptionsprogramm (2015) geschaffen. Das SOP hat eine Laufzeit von insge- samt 8 Jahren. Die übertragbaren Optionsrechte können nach Ablauf einer Sperrfrist / Wartefrist von 4 Jahren frühestens ausgeübt werden.

    Durch Beschluss der Hauptversammlung und Aufsichtsrat vom 30. August 2016 wurde die Vorausset- zung für ein weiteres Aktionsoptionsprogramm (2016) geschaffen. Das SOP hat eine Laufzeit von insgesamt 8 Jahren. Die übertragbaren Optionsrechte können nach Ablauf einer Sperrfrist / Wartefrist von 4 Jahren frühestens ausgeübt werden

    Für Zwecke der Bilanzierung nach IFRS 2.10 wurde der Fair Value zum Zusagezeitpunkt ermittelt. Die zusagte Anzahl von Aktienoptionen hat sich wie folgt entwickelt:

    Zuteilung in

    2011

    Zuteilung in

    2012

    Zuteilung in

    2015

    Zuteilung in

    2016

    Summe

    Beschluss vom 30.07.2010

    124.750

    199.750

    200.000

    85.000

    124.750

    Beschluss vom 11.08.2011

    199.750

    399.500

    Beschluss vom 19.06.2012

    106.160

    106.160

    Beschluss vom 07.07.2015

    200.000

    Beschluss vom 30.08.2016

    85.000

    Nichtausübung/Verfall

    -324.500

    -305.910

    -200.000

    -830.410

    85.000

    Die Optionen für 2011 wurden ausschließlich an die Vorstände gewährt. Bezüglich der gewährten Aktionenoptionen für 2012 entfällt die Hälfte auf den Vorstand, aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 entfallen 60 % und aus 2016 80 % an die Vorstände.

    Auf Grundlage des Black-Scholes Modells wurden die Werte pro Option ermittelt aus den sich die Marktwerte wie folgt ergeben:

    2010 (II)

    2011

    2011 (II)

    2012

    2015

    2016

    Summe

    Anzahl Aktienoption

    Wert pro Option

    124.750

    0,25

    199.750

    0,21

    199.750

    0,21

    106.160

    0,22

    200.000

    0,16

    85.000

    1,74

    915.410

    Marktwert in EUR

    31.188,00

    41.948,00

    41.948,00

    23.355,00

    32.000,00

    147.900,00

    318.339

    davon verfallen (Anzahl)

    124.750 199.750 199.750 106.160 200.000 830.410

    davon verfallen (EUR)

    31.188,00 41.948,00 41.948,00 23.355,00 32.000,00 170.439,00

    Die Modellparameter stellen sich wie folgt dar:

    2010 (II)

    2011

    2011 (II)

    2012

    2015

    2016

    Aktienkurs zum

    1,01

    1,01

    0,88

    0,88

    0,84

    5,80

    Gewährungszeitpunkt

    Ausübungskurs

    1,14

    1,01

    0,88

    0,88

    1,00

    5,08

    Erwartete Volatilität

    25%

    25%

    25%

    25%

    32,00

    33,00

    Optionslaufzeit (Monate)

    31

    48

    38

    48

    48

    48

    Risikofreier Zins

    1,12

    1,12

    1,10

    1,10

    0,10

    -0,57

    IFRS 2.10ff sieht für die aktienkursorientierte Vergütung auf der Grundlage eines bedingten Kapitals eine aufwandswirksame Ansammlung der unterstellten Arbeitsleistung im Eigenkapital vor. Aktienop- tionen für künftige Arbeitsleistungen müssen auf die angenommene Dienstzeit aufwandsmäßig verteilt werden. Die Gegenbuchung erfolgt über die Kapitalrücklagen.

    Gemäß IFRS 2 B44A werden Änderungen im Zeitwert der Optionen nicht beachtet und führen zu keiner Änderung der Bewertung.

    Die Optionsrechte aus der Zuteilung für 2011, 2012 und 2015 wurden entweder bis Ende der Aus- übungsfrist nicht ausgeübt bzw. verzichtet; damit sind sie verfallen. Gemäß IFRS 2.23 ist keine Ände-

    rung des zuvor erfassten Aufwandes von EUR 170.439 vorgenommen wurden. Lediglich eine Um- gliederung innerhalb des Eigenkapitals in die Gewinnrücklagen ist erfolgt.

    Unter der Annahme, dass die Mitarbeiter über die Dauer der jeweiligen Sperr/Wartefrist von vier Jah- ren nach Zuteilung Mitarbeiter der AGRARIUS AG bleiben, entwickeln sich die Aufwandsbuchungen wie folgt:

    Jahr

    Vergütung je

    Periode

    Kumulierter

    Vergütungsaufwand

    EUR

    EUR

    2016

    12.325,00

    12.325,00

    2017

    36.975,00

    49.300,00

    2018

    36.975,00

    86.275,00

    2019

    36.975,00

    123.250,00

    2020

    24.650,00

    147.900,00

  • Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

    Die Kapitalanteile fremder Gesellschafter betragen TEUR 10 (Vorjahr TEUR 7) und betreffen die Minderheitsgesellschafter der TOMTIM TOMNATIC SRL (rund 0,25 % der Anteile).

  • Langfristiges Fremdkapital

    Das langfristige Fremdkapital beinhaltet Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 3.332 (Vj. TEUR 2.653). Dabei handelt es sich überwiegend um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ausleihungen von Dritten.

  • Wandelanleihe

    Im Dezember 2016 hat die Gesellschaft Wandelanleihen in einem Gesamtwert von TEUR 425 mit einer Verzinsung von 2,5 % und einem Nominalbetrag von TEUR 425 emittiert. Der Anleiheinhaber ist berechtigt, eine Wandlung in Stammaktien zum Wandlungspreis von EUR 1,00 vorzunehmen.

    Das Wandlungsrecht kann jederzeit im Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis 30. November 2022 aus- geübt werden. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, werden die Anleihen am Endfälligkeitstermin jeweils zu 100 % des Nennbetrages zurückbezahlt.

    Die Zinszahlung erfolgt jährlich, bis das Wandlungsrecht ausgeübt oder das Darlehen zurückbezahlt wird, und beträgt 2,5 % p.a.

    Die Wandelanleihen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Fremdkapitalkomponente (finanzielle Verbindlichkeit) und einer Eigenkapitalkomponente. Die Eigenkapitalkomponente ist im Eigenkapital unter den Sonstigen Rücklagen ausgewiesen. Der Effektivzinssatz der finanziellen Ver- bindlichkeit bei Zugang beträgt 6,5 % p. a.

    TEUR

    Ausgabeerlöse

    425

    Fremdkapitalkomponente zum Ausgabezeitpunkt

    353

    Eigenkapitalkomponente

    72

    darauf entfallene latente Steuern

    -21

    Eigenkapitalkomponente nach Steuern

    51

    Fremdkapitalkomponente zum Ausgabezeitpunkt

    353

    Angefallene Zinsen

    1

    gezahlte Zinsen

    Fremdkapitalkomponente zum 31. 12.2016

    354

  • Kurzfristiges Fremdkapital

  • Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

    Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Finanzverbindlichkeiten

    1.849

    1.073

    Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen

    543

    655

    Sonstige Verbindlichkeiten

    230

    156

    Kurzfristige Rückstellungen

    40

    40

    2.662

    1.925

    Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 734 (Vj. TEUR 655) entspricht dem beizulegenden Zeitwert.

  • Rückstellungen

    Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

    31.12.2016

    31.12.2015

    Kurzfristig

    TEUR

    Langfristig

    TEUR

    Kurzfristig

    TEUR

    Langfristig

    TEUR

    Rückstellungen Abschlusskosten

    22

    23

    Rückstellung Aufbewahrung

    3

    3

    Sonstige Rückstellungen

    18

    17

    3

    Gesamt

    40

    3

    40

    6

    Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend noch nicht gezahlte Aufsichtsratvergütungen und Rückstellung für sonstige Risiken.

    Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

    Stand 01.01.2016

    TEUR

    Verbrauch TEUR

    Zuführung TEUR

    Auflösung TEUR

    Stand 31.12.2016

    TEUR

    Sonstige Rückstellungen

    20

    20

    18

    18

    Rückstellungen Abschlusskoste

    n 23

    22

    22

    1

    22

    Rückstellung Aufbewahrung

    3

    3

    Gesamt

    46

    42

    40

    1

    43

  • Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

    Am 31. Dezember bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen:

    2016

    TEUR

    2015

    TEUR

    Innerhalb eines Jahres

    886

    772

    Zwischen ein und fünf Jahren

    2.420

    2.461

    Nach fünf Jahren

    574

    910

    Gesamt

    3.880

    4.143

    Die aufgeführten finanziellen Verpflichtungen betreffen in erster Linie Pachtzahlungen für die Agrar- flächen in Rumänien. Diese Verträge haben zum Teil Restlaufzeiten von über 5 Jahren.

    Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

    Eventualverbindlichkeiten

    Bürgschaften 4.814.995,00

    Die Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Bürgschaften für Leasingverträge der verbundenen Unternehmen.

  • Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

    Die liquiden Mittel setzen sich aus Bankguthaben zusammen.

    Die Zahlungsströme werden unterteilt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finan- zierungstätigkeit ausgewiesen. Für die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wurde die indirekte Ermittlungsmethode gewählt.

    Nach der Bereinigung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Aufwendungen und unter Berücksich- tigung der Veränderung des Working Capitals erlangte die AGRARIUS AG aus laufender Geschäfts- tätigkeit einen Finanzmittelzufluss in Höhe von TEUR 284 (i. Vj. Mittelabfluss in Höhe von TEUR - 1.825).

    Der negative Cashflow der Investitionstätigkeit beträgt TEUR 792 (Vj. TEUR 820). Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 937 (Vj. TEUR 2.444); u. a. bedingt durch die weiteren Darlehensaufnahmen.

    In Summe ergibt sich eine Finanzmittelfondszunahme in Höhe von TEUR 430 (Vj. Abnahme TEUR

    -202).

  • Zuwendungen der öffentlichen Hand

    In 2016 hat der AGRARIUS Konzern Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Bewirtschaftung der Ackerflächen, für Betriebsmittel sowie für Versicherungen gegen Ernteausfall in Höhe von insge- samt TEUR 1.170 (Vj. TEUR 833) erhalten.

  • Finanzinstrumente

  • Allgemeine Angaben

    Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlich- keit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die originären Finanzinstrumente beinhalten auf der Aktivseite im Wesentlichen den langfristigen Teil von Darlehen (langfristige finanzielle Vermögens- werte), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte sowie die Zah- lungsmittel.

    Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen aus den ausgewiese- nen Finanzverbindlichkeiten, aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus ande- ren kurzfristigen Verbindlichkeiten.

    Für die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden stuft das Management diese bei Zugang abhängig von der Art und Verwendungsabsicht in einer der folgenden Kategorien ein:

    • ausgereichte Kredite und Forderungen,

    • bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen,

    • erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehaltene und beim erstmaligen Ansatz in Ausübung der Fair-Value- option als Solche eingestufte finanzielle Vermögenswerte umfassen,

    • zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte,

    • erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten,

    • finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

    Von der Fair-Value-Option macht der Konzern grundsätzlich keinen Gebrauch. Darüber hinaus ver- fügte der Konzern weder in 2016 noch in 2015 über zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermö- genswerte und über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbind- lichkeiten. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen.

    Neueinstufungen/Umklassifizierungen wurden weder in 2016 noch in 2015 vorgenommen.

    Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden des Konzerns ist oben bei den Erläute- rungen der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften dargestellt.

    Die Buchwerte, Bewertungsmaßstäbe und Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2016 des Konzerns stellen sich wie folgt dar:

    2016

    Bewertet gem. IAS 39 mit

    Buchwert TEUR

    fortgeführte- AK

    TEUR

    Zeitwert erfolgsneutral TEUR

    Zeitwert

    erfolgs- wirksam TEUR

    Zeitwert TEUR

    Sonstige langfristige

    finanzielle Vermögenswerte

    Forderungen aus Lieferung

    und Leistungen

    190

    190

    190

    Sonstige Forderungen/

    Vermögenswerte

    1.275

    1.275

    1.275

    Flüssige Mittel

    786

    786

    786

    Sonstige finanzielle

    Verbindlichkeiten

    davon kurzfristig

    2.622

    2.622

    2.622

    davon langfristig

    3.332

    3.332

    3.332

    Die Buchwerte, Bewertungsmaßstäbe und Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2015 des Konzerns stellen sich wie folgt dar:

    2015

    Bewertet gem. IAS 39 mit

    Buchwert TEUR

    fortgeführte- AK

    TEUR

    Zeitwert erfolgsneutral TEUR

    Zeitwert

    erfolgs- wirksam TEUR

    Zeitwert TEUR

    Sonstige langfristige

    finanzielle Vermögenswerte

    Forderungen aus Lieferung

    und Leistungen

    176

    176

    176

    Sonstige Forderungen/

    Vermögenswerte

    959

    959

    959

    Flüssige Mittel

    335

    335

    335

    Sonstige finanzielle

    Verbindlichkeiten

    davon kurzfristig

    1.884

    1.884

    1.884

    davon langfristig

    2.653

    2.653

    2.653

    Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen/Vermögenswerte sowie flüssige Mittel und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Lauf- zeiten der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

    Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten wurden mittels folgender dreistufigen Hierarchie ermittelt:

    • Stufe 1: Notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an ak- tiven Märkten.

    • Stufe 2: Andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (z. B. Preise) oder indi- rekt (z. B. abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind.

    • Stufe 3: Informationen für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobacht- baren Marktdaten basieren.

    Die nach IFRS 7 gebildeten Klassen für Finanzinstrumente entsprechen grundsätzlich den Positionen der Konzernbilanz.

  • Bemessung beizulegender Zeitwert

    Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Hierarchiestufen die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ermittelt werden, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren Zeitwert aber angegeben wird:

    2016

    Stufe 1

    TEUR

    Stufe 2

    TEUR

    Stufe 3

    TEUR

    Gesamt

    TEUR

    Sonstige langfristige

    finanzielle Vermögenswerte

    Forderungen aus Lieferung

    und Leistungen

    190

    190

    Sonstige Forderungen/

    Vermögenswerte

    1.275

    1.275

    Flüssige Mittel

    786

    786

    Sonstige finanzielle

    Verbindlichkeiten

    davon kurzfristig

    2.622

    2.622

    davon langfristig

    3.332

    3.332

  • Kapitalmanagement

    Die Gesellschaft steuert ihr Kapital mit dem Ziel, das Kapital möglichst substanzsichernd zu investie- ren.

    Das bilanzielle Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember 2016 und 2015:

    31.12.2016

    31.12.2015

    Veränderung

    Eigenkapital (TEUR)

    3.917

    3.291

    626

    Eigenkapital in % vom Gesamtkapital

    39,51%

    41,79%

    -2,28

    Fremdkapital (TEUR)

    5.996

    4.584

    1.412

    Fremdkapital in % vom Gesamtkapital

    60,49%

    58,21%

    2,28

    Das Eigenkapital umfasst das gesamte Kapital. Das Fremdkapital ist definiert als lang- und kurzfristi- ge Finanzverbindlichkeiten, Rückstellungen und übrige Verbindlichkeiten.

  • Finanzrisiken

    Die AGRARIUS AG ist aufgrund ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nur geringen Währungs-, Zinsänderungs- und Kreditrisiken ausgesetzt, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage haben könnten. Die AGRARIUS AG wies zum 31. Dezember 2016 keine derivaten Instru- mente aus.

    Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken sowie das Risikomanagement eingegangen.

    Fremdwährungsrisiko

    Währungsrisiken bestehen insbesondere, wenn Forderungen, Schulden, Zahlungsmittel und geplante Transaktionen in einer anderen als in der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. entstehen werden. Das Geschäftsmodell der AGRARIUS sieht u. a. vor, im osteuropäischen Ausland Agrarflä- chen zu erwerben, zu bewirtschaften oder zu verpachten. Die dabei zugrundeliegenden Grundstücks- transaktionen werden in der jeweiligen Landeswährung abgewickelt.

    Liquiditäts-/Refinanzierungsrisiko

    Die Finanzierung der AGRARIUS AG erfolgt über Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen. Darüber hinaus werden Teile des Anlagevermögens durch Darlehen finanziert. Das Liquiditätsrisiko der Ge- sellschaft besteht grundsätzlich darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Ver- pflichtungen nicht nachkommen kann. Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden Fi- nanzplanungsinstrumente eingesetzt. Der Planungshorizont erstreckt sich auf ein Jahr.

    Zum 31. Dezember 2016 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend darge- stellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlun- gen.

    2016

    TEUR

    1-2

    Jahre

    2-3

    Jahren

    3-4

    Jahre

    4-5

    Jahre

    > 5

    Jahre

    Gesamt

    Verbindlichkeiten gegenüber

    1.285

    8

    26

    1.319

    Kreditinstituten

    Leasingverbindlichkeiten

    17

    17

    18

    16

    13

    81

    Sonstige Finanzverbindlichkeiten

    547

    2.086

    405

    228

    160

    3.426

    Wandelanleihe

    354

    354

    Sonstige Verbindlichkeiten

    773

    773

    SUMME

    2.622

    2.111

    449

    244

    527

    5.953

    Zum 31. Dezember 2015 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend darge- stellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlun- gen.

    2015

    TEUR

    1-2

    Jahre

    2-3

    Jahren

    3-4

    Jahre

    4-5

    Jahre

    > 5

    Jahre

    Gesamt

    Verbindlichkeiten gegenüber

    408

    13

    9

    25

    455

    Kreditinstituten

    Leasingverbindlichkeiten

    Sonstige Finanzverbindlichkeiten

    665

    2.046

    246

    245

    68

    3.270

    Steuerverbindlichkeiten

    Sonstige Verbindlichkeiten

    811

    811

    SUMME

    1.884

    2.059

    255

    270

    68

    4.536

    Ausfallrisiko

    Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr die operative Geschäftstätigkeit stark ausgeweitet, hieraus be- stehen augenblicklich keine nennenswerten Ausfallrisiken.

    Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminde- rungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Bezüglich der Altersstruktur der Forderungen verweisen wir auf die Ausführungen unter 6.2.2.

    Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder Gruppe von Vertragspar- teien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt.

  • Sonstige Angaben

  • Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

    Zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft waren im Berichtsjahr bestellt: Ottmar Lotz, Wehrheim

    Vorstand

    Dr. Gerhard Prante, Hofheim Vorstand

    Die in 2016 gewährten Gesamtbezüge des Vorstands betrugen TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 152) Angaben zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2016 in Stück:

    Name

    Aktien

    Wert

    Ottmar Lotz (Vorstand)

    3.500

    35.000,00 €

    Dr. Gerhard Prante (Vorstand)

    3.000

    30.000,00 €

    Markus Stillger (Aufsichtsrat)

    11.000

    110.000,00 €

    Bruno Kling (Aufsichtsrat) über Kling GmbH

    170.848

    1.708.480,00 €

    Bruno Kling

    Unternehmer, Bad Vilbel Aufsichtsratsvorsitzender der AGRARIUS AG Weitere Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate: Franconofurt AG

    Markus Stillger

    Kaufmann, Brechen

    Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Weitere Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate: Carat Fonds Service AG

    Zum 31. Dezember 2016 bestehen 85.000 ausstehende Optionen. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats waren im Berichtsjahr bestellt:

    Stefan Müller Bankkaufmann, Frankfurt am Main

    Weitere Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate: Pellex Bioengergie AG

    Die Aufsichtsratsvergütungen für 2016 betrugen TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 17)

    Bezüge für Dienstleistungen von Aufsichtsratsmitgliedern über die satzungsgemäß festgelegten Auf- sichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgeld) hinaus ergeben sich in 2016 keine.

    Durch Kreditvereinbarung vom 10. März 2015 einschließlich des ersten Nachtrags vom 18. November 2015 wurde der Gesellschaft von Stillger & Stahl Vermögensverwaltungs GbR, an der der Aufsichts- rat Herrn Markus Stillger beteiligt, ein Darlehen von insgesamt TEUR 1.800 mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt. Das Darlehen einschließlich Zinsverbindlichkeiten valutiert zum 31. Dezember 2016 in Höhe von TEUR 1.757 (Vj. TEUR 1.865); die Zinsen belaufen sich für 2016 auf TEUR 117 (Vj. TEUR 69). Die Verbindlichkeiten sind durch Abtretung von Sicherheiten, welche die AGRARIUS AG von einer rumänischen Tochtergesellschaft erhalten hat.

    Durch Kreditvereinbarung vom 8. Dezember 2015 hat die ABID Seniorenimmobilien GmbH, an der der Aufsichtsrat Herrn Markus Stillger beteiligt ist, ein jederzeit rückzahlbares Darlehen in Höhe von TEUR 300 gewährt; die Zinsen belaufen sich für 2016 auf TEUR 16 (i. Vj. TEUR 1). Das Darlehen wurde im Geschäftsjahr 2016 vollständig zurückbezahlt.

  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

    Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

  • Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

    Angaben, die gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 des WpHG mitgeteilt werden müssen, liegen nicht vor.

  • Genehmigung des Konzernabschlusses gemäß IAS 10.17

  • Der vorliegende Konzernabschluss wird am 27.06.2017 festgestellt und zum 30.06.2017 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.

    Bad Homburg, 27.06.2017

    Ottmar Lotz Dr. Gerhard Prante

    AGRARIUS AG

    Am Joseph 1

    61273 Wehrheim Deutschland

    Telefon: +49 (0) 6081-5856400

    Telefax: +49 (0) 6081-5856405

    www.agrarius.de info@agrarius.de

    Vorstand: Ottmar Lotz

    Dr. Gerhard Prante

    Aufsichtsrat:

    Bruno Kling (Vorsitzender) Markus Stillger Stefan Müller

    HRB: 10888 Bad Homburg Ust.-ID: DE258741204

  • AGRARIUS :  27.06.2017 Ungeprüfter IFRS Konzernabschluss nebst Lagebericht 2016 (2024)

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